Solarthermie
Senken Sie ihre Energiekosten!
Geniessen Sie natürliche Wärme aus Solarwärme Quelle: Westfa
Solarwärmeanlagen wandeln Sonnenenergie in solare Wärme um und stellen diese unterschiedlichen Nutzungen zur Verfügung. Solaranlagen zur Warmwasserbereitung liefern die Energie für warmes Wasser in Küche, Bad und Waschmaschine. Üblicherweise deckt eine Solaranlage 60% des Jahresbedarfs. Für Einfamilienhäuser beträgt die dafür benötigte Kollektorfläche zwischen 3 und 8 qm. Die im Sommer nur für die Warmwasserbereitung benötigte Heizung kann durch den Einsatz der Solaranlage weitgehend ausgeschaltet bleiben. Solaranlagen zur Heizungsunterstützung erreichen eine solare Deckung von 15 bis 25% bezogen auf den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes.
Wir beraten Sie qualifiziert und umfassend! Nutzen auch Sie die Möglichkeit, Ihre benötigte Energie selbst zu erzeugen, wie „Vater Staat“ Sie dabei unterstützt erfahren Sie bei einem kostenlosen, unverbindlichen Beratungsgespräch mit uns!
Solarthermie - die Möglichkeiten
-
Solar erwärmtes Wasser
Warmwasserbereitung für Küche, Bad und Waschmaschine. -
Solare Unterstützung der Raumheizung
Deutliche Verringerung des Energieverbrauchs ab einer Kollektrofläche von 8 qm. -
Solare Schwimmbaderwärmung
Beheizung des privaten Pools mittels Kunststoffabsorbern.
Die Möglichkeit der Solarthermie bietet dank umfangreicher Komponenten viele Möglichkeiten der solaren Energienutzung im privaten Haushalt wie auch in gewerblichen Räumen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.westfa.de
Funktionsweise einer Solarthermieanlage
Förderprogramme für solarthermische Anlagen
| Förderprogramm | Förderung | Antragsstelle |
|---|---|---|
| Nutzung erneuerbarer Energien, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Zuschuss
Der Antrag auf Basis-Förderung ist innerhalb von 6 Monaten nach Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Bonusförderung
Die Kombinationsboni in Höhe von 750 € (bzw. 375 €) sind nicht mit dem Effizienzbonus für besonders gute Wärmedämmung kumulierbar. Anlagen zur Heizungsunterstützung müssen mind. 7 m² Vakuumröhren- oder 9 m² Flachkollektorfläche aufweisen. Innovations-Förderung:
Der Antrag auf Innovationsförderung ist vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist bis zum Zweifachen des gewährten Förderbetrages möglich. |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
Eschborn Telefon: 06196/908-625 http://www.bafa.de |
| KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Pr.Nr. 270, 271, 272, 281, 282) |
Zinsverbilligte Darlehen
Solarkollektoranlagen ab 40 m² Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung und/oder
Heizungsunterstützung in Gebäuden mit mehr als 2 WE oder in Nichtwohngebäuden mit
mindestens 500 m² Nutzfläche oder zur Bereitstellung von Prozesswärme oder zur
solaren Kälteerzeugung. Tilgungszuschuss in Höhe von 30%.
Zinssatz bonitätsabhängig, auch bei Privatpersonen |
Banken und Sparkassen Infos auch unter: http://www.kfw-foerderbank.de/ |
| KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“, KfW (Pr.Nr. 151, 152, 430) EnEV 2007 und 2009 |
Zinsverbilligte Darlehen (Pr.Nr. 151, 152) oder Zuschuss (Pr.Nr. 430)
Nur in Verbindung mit der Erneuerung von Gas- oder Ölbrennwertkesseln, KWK-Anlagen
oder Fernwärme. |
Banken und Sparkassen Infos auch unter: http://www.kfw-foerderbank.de/ |
| progres.nrw, Programmbereich Markteinführung, NRW Wirtschaftsministerium |
Förderanträge konnten nur bis zum 15.10.2009 gestellt werden. 200 €/m² Kollektorfläche Solarkollektoranlagen in Passivhäusern, in „3-Liter-Häusern“ in Solarsiedlungen, in Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten, als Verbundanlage für die Versorgung mehrerer Gebäude, in Gewerbebetrieben und als Multiplikatoranlagen. 300 €/m² Kollektorfläche Für die Erzeugung solarer Prozesswärme in Verbindung mit Vakuumröhrenkollektoren. Thermische Solaranlagen mit einer Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoranlagen und 6 m² bei Vakuumröhrenkollektoren (bzw. 4 oder 2,5 m² in Passivhäuser oder 3-Liter-Häusern innerhalb der „50 Solarsiedlungen in NRW“) und nur in Verbindung mit einer Wärmeerzeugungsanlage mit dem Inbetriebnahmejahr ab 2004. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig. |
Bezirksregierung
Arnsberg,
Anträge unter: |
Hinweis zum Programm „Erneuerbare Energien“: Erneute Antragstellung für im Jahr 2006 abgelehnte Vorhaben
Antragsteller, die im Jahr 2006 bereits einen Förderantrag beim BAFA gestellt hatten und wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurden, können im Jahr 2007 (spätestens bis zum
31. Juli 2007) einen erneuten Antrag auf Förderung stellen. Zugelassen ist die erneute Antragsstellung auch für diejenigen Antragsteller, die ohne den Ablehnungsbescheid des BAFA
abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen hatten. Bei der erneuten Antragstellung muss die Investition abgeschlossen sein. Zusammen mit dem Antrag ist der vollständige
Verwendungsnachweis vorzulegen. Ab dem 22. Januar 2007 stellt das BAFA auf der Homepage hierzu neue Formulare bereit. Die Fördersätze für diese Anträge orientieren sich an denen der
Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006.
Faustformeln zur Anlagenauslegung:
Solaranlage zur Warmwasserbereitung
- Flachkollektor:
- 1-1,3 m² pro Person
- Vakuumröhrenkollektor:
- 0,8-1 m² pro Person
- Speichergröße:
- 2-fache des Warmwasser Tagesbedarfs (ca. 45 l pro Person und Tag)
- Einsparung:
- ca. 60 % des Energiebedarfs für Brauchwarmwasser pro Jahr (entspricht ca. 5-10 % des Heizenergiebedarfs pro Jahr)
Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Flachkollektor:
- 0,9-1 m² pro 10 m² Wohnfläche
- Vakuumröhrenkollektor:
- 0,5-0,8 m² pro 10 m² Wohnfläche
- Speichergröße:
- 50 l pro m² Kollektorfläche + 2-facher Warmwasserverbrauch in l pro Tag (ca. 45 l pro Person und Tag)
- Einsparung:
- ca. 20-30% des Heizenergiebedarfs pro Jahr
Stand: 01.01.2010
Die EnergieAgentur.NRW übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit/Richtigkeit dieses Förderdatenblattes.
© EnergieAgentur.NRW, Kasinostr.19-21, 42103 Wuppertal, www.energieagentur.nrw.de, post@energieagentur.nrw.de