Bernd Steinbach

Solarthermie

Senken Sie ihre Energiekosten!

Geniessen Sie natürliche Wärme aus Solarwärme Quelle: Westfa

Solarwärmeanlagen wandeln Sonnenenergie in solare Wärme um und stellen diese unterschiedlichen Nutzungen zur Verfügung. Solaranlagen zur Warmwasserbereitung liefern die Energie für warmes Wasser in Küche, Bad und Waschmaschine. Üblicherweise deckt eine Solaranlage 60% des Jahresbedarfs. Für Einfamilienhäuser beträgt die dafür benötigte Kollektorfläche zwischen 3 und 8 qm. Die im Sommer nur für die Warmwasserbereitung benötigte Heizung kann durch den Einsatz der Solaranlage weitgehend ausgeschaltet bleiben. Solaranlagen zur Heizungsunterstützung erreichen eine solare Deckung von 15 bis 25% bezogen auf den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes.

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Solarthermie - die Möglichkeiten

Die Möglichkeit der Solarthermie bietet dank umfangreicher Komponenten viele Möglichkeiten der solaren Energienutzung im privaten Haushalt wie auch in gewerblichen Räumen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.westfa.de

Funktionsweise einer Solarthermieanlage

Funktionsweise einer Solarthermieanlage

Förderprogramme für solarthermische Anlagen

Förderprogramm Förderung Antragsstelle
Nutzung erneuerbarer Energien, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Zuschuss
Basis-Förderung.

  • 60 € je m² Kollektorfläche, mindestens 410 € für Anlagen zur Warmwasserbereitung
    (im Neubau: 45 € je m2, mindestens 307,50 €)
  • 105 € je m² Kollektorfläche für Anlagen zur Heizungsunterstützung, zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung
    Anlagen größer 40 m2 in Ein- oder Zweifamilienhäusern werden ab dem 41 m2 mit 45 € je m2 gefördert.
    (Im Neubau: 78,75 € je m2, ab dem 41 m2 33,75 € je m2
  • 45 € je m² Kollektorfläche für Erweiterungen von Solaranlagen

Der Antrag auf Basis-Förderung ist innerhalb von 6 Monaten nach Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

Bonusförderung

  • Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes wird zusätzlich ein Effizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung gezahlt.
  • 750 € für den Austausch eines bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas, wenn gleichzeitig eine Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasser-bereitung und Heizungsunterstützung installiert wurde, bzw. 375 € Zuschuss bei reinen Brauchwarmwasseranlagen (befristet bis 31.12.2009).
  • 750 € bei gleichzeitigem Einbau eines Pellet-, Hackschnitzelkessels, einer Holzvergaseranlage oder Wärmepumpe, die über dieses Programm gefördert wird.
  • 50 € für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
  • 200 € für besonders effiziente Heizungs-Umwälzpumpen

Die Kombinationsboni in Höhe von 750 € (bzw. 375 €) sind nicht mit dem Effizienzbonus für besonders gute Wärmedämmung kumulierbar. Anlagen zur Heizungsunterstützung müssen mind. 7 m² Vakuumröhren- oder 9 m² Flachkollektorfläche aufweisen.

Innovations-Förderung:

  • 210 € je m² Kollektorfläche für besonders innovative Anlagen einer Kollektorfläche von 20 bis 40 m². (im Neubau: 157,50 € je m²) Näheres regelt ein Erlass vom 17.04.2007 unter: http://www.bafa.de/

Der Antrag auf Innovationsförderung ist vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist bis zum Zweifachen des gewährten Förderbetrages möglich.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn
Telefon: 06196/908-625 http://www.bafa.de
KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Pr.Nr. 270, 271, 272, 281, 282) Zinsverbilligte Darlehen

Solarkollektoranlagen ab 40 m² Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung in Gebäuden mit mehr als 2 WE oder in Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche oder zur Bereitstellung von Prozesswärme oder zur solaren Kälteerzeugung. Tilgungszuschuss in Höhe von 30%. Zinssatz bonitätsabhängig, auch bei Privatpersonen
Laufzeit bis zu 30 Jahre; 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit; Sondertilgung möglich.

Banken und Sparkassen
Infos auch unter:
http://www.kfw-foerderbank.de/
KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“, KfW (Pr.Nr. 151, 152, 430) EnEV 2007 und 2009 Zinsverbilligte Darlehen (Pr.Nr. 151, 152) oder Zuschuss (Pr.Nr. 430)

Nur in Verbindung mit der Erneuerung von Gas- oder Ölbrennwertkesseln, KWK-Anlagen oder Fernwärme.
Als Einzelmaßnahme ist eine Kumulierung mit dem Bafa-Programm nicht möglich.
Nur für Wohngebäude mit Bauantrag vor 01.01.1995.

Banken und Sparkassen
Infos auch unter:
http://www.kfw-foerderbank.de/
progres.nrw, Programmbereich Markteinführung, NRW Wirtschaftsministerium

Förderanträge konnten nur bis zum 15.10.2009 gestellt werden.

200 €/m² Kollektorfläche

Solarkollektoranlagen in Passivhäusern, in „3-Liter-Häusern“ in Solarsiedlungen, in Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten, als Verbundanlage für die Versorgung mehrerer Gebäude, in Gewerbebetrieben und als Multiplikatoranlagen.

300 €/m² Kollektorfläche

Für die Erzeugung solarer Prozesswärme in Verbindung mit Vakuumröhrenkollektoren.

Thermische Solaranlagen mit einer Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoranlagen und 6 m² bei Vakuumröhrenkollektoren (bzw. 4 oder 2,5 m² in Passivhäuser oder 3-Liter-Häusern innerhalb der „50 Solarsiedlungen in NRW“) und nur in Verbindung mit einer Wärmeerzeugungsanlage mit dem Inbetriebnahmejahr ab 2004. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.

Bezirksregierung Arnsberg,
Außenstelle Dortmund

Anträge unter:
Tel: 01803 190 000
www.progres.nrw.de

Hinweis zum Programm „Erneuerbare Energien“: Erneute Antragstellung für im Jahr 2006 abgelehnte Vorhaben
Antragsteller, die im Jahr 2006 bereits einen Förderantrag beim BAFA gestellt hatten und wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurden, können im Jahr 2007 (spätestens bis zum 31. Juli 2007) einen erneuten Antrag auf Förderung stellen. Zugelassen ist die erneute Antragsstellung auch für diejenigen Antragsteller, die ohne den Ablehnungsbescheid des BAFA abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen hatten. Bei der erneuten Antragstellung muss die Investition abgeschlossen sein. Zusammen mit dem Antrag ist der vollständige Verwendungsnachweis vorzulegen. Ab dem 22. Januar 2007 stellt das BAFA auf der Homepage hierzu neue Formulare bereit. Die Fördersätze für diese Anträge orientieren sich an denen der Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006.

Faustformeln zur Anlagenauslegung:

Solaranlage zur Warmwasserbereitung

Flachkollektor:
1-1,3 m² pro Person
Vakuumröhrenkollektor:
0,8-1 m² pro Person
Speichergröße:
2-fache des Warmwasser Tagesbedarfs (ca. 45 l pro Person und Tag)
Einsparung:
ca. 60 % des Energiebedarfs für Brauchwarmwasser pro Jahr (entspricht ca. 5-10 % des Heizenergiebedarfs pro Jahr)

Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

Flachkollektor:
0,9-1 m² pro 10 m² Wohnfläche
Vakuumröhrenkollektor:
0,5-0,8 m² pro 10 m² Wohnfläche
Speichergröße:
50 l pro m² Kollektorfläche + 2-facher Warmwasserverbrauch in l pro Tag (ca. 45 l pro Person und Tag)
Einsparung:
ca. 20-30% des Heizenergiebedarfs pro Jahr

Stand: 01.01.2010

Die EnergieAgentur.NRW übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit/Richtigkeit dieses Förderdatenblattes.
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